Die Nachfrage nach ambulanten Pflegedienstleistungen steigt weiter. Experten prognostizieren bis 2030 eine Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen in der Pflegeversicherung von heute (2014) 2,54 Mio. Menschen auf 3,22 Mio. Menschen im Jahr 2030. Für das Jahr 2050 wird mit 4,23 Mio. pflegebedürftigen Menschen gerechnet.
Der prognostizierte Anstieg der Zahl der pflegebedürftigen Menschen in unserem Land begründet ein enormen edarf an Pflege- und Pflegefachkräften mit den unterschiedlichsten Qualifikationen, um Menschen zu Hause angemessen versorgen zu können. Dies natürlich nur dann, wenn unsere Gesellschaft und unsere Solidargemeinschaft auch zukunftig ein professionelles Angebot an ambulanter Pflege – finanziert über die Sozialkassen – vorhalten möchte.
So waren laut Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2011 rund 952.000 Personen in der Altenpflege beschäftigt, davon rund 31 Prozent (291.000) bei ambulanten Pflegediensten und 69 Prozent (661.000) in Pflegeheimen.
Ausgehend von den Zahlen der frühen „0er Jahre“ ist die Beschäftigung in den letzten 12 Jahren im Pflegbereich um mehr als 50 % gestiegen!
Bis zum Jahr 2025 werden wir in unserem Land ein Mehr an rund 400.000 zusätzlichen Pflegekräfte brauchen. Vor diesem Hintergrund entwickelt die Pflegebranche verschiedenste Versorgungsangebote für die Zielgruppe weiter, denn die steigende Anzahl an Pflegebedürftigen ist mit den herkömmlichen Konzepten mit Sicherheit nicht ausschließlich zu bedienen.
Als Stichworte sind zu nennen kleinteilige stationäre Pflegeeinrichtungen, Quartierskonzepte, thematische Wohngemeinschaften, Servicewohnen, Unterstützungsangebote für Menschen mit Demenz und deren Angehörige, haushaltsnahe Dienstleistungen und nicht zuletzt Kooperationen zwischen Unternehmen in privater Trägerschaft und Unternehmen der Wohlfahrtspflege.
Doch um es ganz deutlich zu sagen: Das Geschäftsmodell „Ambulante Pflege“ wird innerhalb dem aktuell gegebenenem Rahmen des heutigen SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz), des SGB V (Krankenversicherungsgesetz) und den daraus resultierenden Versorgungsverträgen nicht in der bisherigen Form fortgeführt werden können. Insbesondere die heutigen Reglementierungen bei Quantität und Qualität von einzusetzendem Personal werden Anforderungen des Marktes für ambulante Pflege und den Engpässen der zu Versorgenden nicht gerecht. Soll heißen: Rahmenbedingungen beim Personal müssen geändert werden, Vergütungen erhöht und modiziert werden, nur so wird „ambulante Pflege“ die so notwendigen Angebote für die Gesellschaft auch mittel- bis langfristig vorhalten können.
Ich bin fest davon überzeugt, dass neue Versorgungskonzepte und die konkrete Versorgung von Menschen in deren häuslicher Umgebung – also den Kunden – für die Branche der ambulanten Pflege große Chancen und zugleich eine Vielzahl an Herausforderungen bedeuten.