Pflegereform 2015 – Eine Chance für die professionelle Pflege

Betreuungs- und Unterstützungsleistungen – neu eingeführt mit der Pflegereform ab 2015 – sind nicht das Ende der professionellen Pflegedienste – ganz im Gegenteil.

In der Branche der ambulanten Alten- und Krankenpflege geht derzeit die Angst um. Hintergrund: Durch das neue 5. SGB XI-Änderungsgesetz, das zum 01.01.2015 in Kraft treten wird, lässt der Gesetzgeber Agenturen und Alltagsbegleiter als Vertragspartner der Pflegeversicherung zu, die zwar nicht als ambulante Pflegedienste anerkannt sind, gleichwohl sogenannte Unterstützung- und Entlastungsleistungen erbringen dürfen. Diese werden dann dem zu Pflegenden in Rechnung gestellt, der sich diese Beträge dann von seiner Pflegeversicherung erstatten lassen kann. Damit würden dann Umsatzeinbußen für den ambulanten Pflegedienst einhergehen.

Grundvoraussetzung ist hier, dass der Versicherte – also der zu Pflegende – mindestens 60 % der ihm zustehenden Beträge aus der Pflegeversicherung bereits für Pflegeleistungen in Anspruch genommen hat.

In der Branche wird nun – meines Erachtens fälschlicherweise – angenommen, dass die sogenannten Agenturen für den Pflegebedürftigen auch Dienstleistungen erbringen werden, die bisher von den Pflegediensten qualifiziert erbracht werden.

Weitere Einwände der Kritiker und Branchenvertreter sind:

  1. Qualitätskontrollen sind für diese Agenturen – im Gegensatz zu den ambulanten Pflegediensten – nicht vorgesehen.
  2. Eine klare Abgrenzung der Leistungen, die von den Agenturen erbracht werden dürfen, gibt es nicht.
  3. Durch eine optimierte Aufteilung der aus der Pflegestufe zustehenden Gelder (Sachleistung/Geldleistung/Kombileistung) kann der zu Pflegende sich ein höheres Budget für seine Entlastungsleistungen (niederschwellige Betreuungsleistungen) als für Sachleistungen (Grundpflege, qualifizierte Pflege) erschaffen. Dies geht dann – so die Annahme – zu Lasten der bisherigen Umsätze der Pflegedienste.
  4. Arbeitsmarktpolitisch ist die Maßnahme der Bundesregierung durchaus kritisch zu betrachten. Es sei durchaus anzunehmen, dass mit dem Instrumentarium der Unterstützungs- und Betreuungsleistungen prekäre Beschäftigungsverhältnisse und Schwarzarbeit gefördert werden. So haben die Pflegedienste den gesetzlichen, für die Pflegebranche vorgeschriebenen Mindestlohn zu vergüten. Die Agenturen müssen lediglich den allgemein gültigen Mindestlohn von 8,50 € zahlen.
  5. Es ist mit höheren Mehrausgaben zu rechnen. Dies kann aber keine Kritik sein, denn dies ist ja erklärter Wille der Bundesregierung. Sie will ja dadurch belegen, dass Sie z. B. für Menschen mit Demenz und deren Angehörige mehr Gelder und damit mehr Entlastungsmöglichkeiten zur Verfügung stellt.

Hierzu ein paar Zahlen:

Der Kommentar zu dem Gesetzentwurf plant lediglich Mehrausgaben in Höhe von 90 Millionen Euro pro Jahr für die Entlastungsleistungen ein. Dahinter steht die Annahme, dass lediglich 2 % der Pflegegeldempfänger die neue Leistung in Anspruch nehmen werden. Jedoch wird hier nicht begründet, warum nur von einer Inanspruchnahme von 2 % ausgegangen wird. Nach Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln ergeben sich Kosten von etwa 1,4 Milliarden Euro pro Jahr, wenn 50 % der Pflegegeldempfänger die Entlastungsleistungen nutzen.

Ich teile hier gerne meine Einschätzungen zum Thema:

Erstens: Es wird nicht zu einem Boom von o. g. Agenturen kommen. Schon seit 2008 sind Vermittlungs- und Dienstleitungsagenturen zugelassen. Auch das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) – in Kraft getreten Januar 2013 – hat hier nochmals zusätzliche Möglichkeiten geschaffen. Gleichwohl sind kaum Agenturen am Mark.

Zweitens: Die gesetzlichen Neuerungen und damit die Ansprüche und deren Kombinationen (Sachleistungen, Geldleistung, Unterstützungsleistungen, Kombinationsleistungen, Tagespflege, Verhinderungspflege, Zuschläge für fehlende Alltagskompetenzen und vieles mehr), die den zu Pflegenden ab Januar 2015 zur Verfügung stehen, sind stark erklärungsbedürftig. Dies erfordert Marktkenntnisse, die originär beim Pflegedienst liegen. Vermittlungsagenturen dürften sich hier schwertun.

Drittens: Der Pflegedienst ist bereits „am Kunden“. Versteht der Pflegedienst es, den Kunden gut zu beraten und zu betreuen und auch seinerseits Betreuungs- und Unterstützungsleistungen anzubieten, so entsteht erst gar kein Raum für Vermittlungsagenturen beim Kunden.

Viertens: Die Erfahrungen aus der ambulanten Pflege zeigen seit 1990, dass auch Dienstleister für Betreuungsleistungen Mitarbeiter angemessen vergüten werden (müssen) und mit Regiekosten etc. kalkulieren werden. Damit werden privatwirtschaftlich geführte Dienstleistungsunternehmen hier keine Billigangebote schaffen können.

Fünftens: Der eine oder andere Wohlfahrtsverband wird womöglich in alte Muster verfallen und Billigangebote schaffen, die mit anderen Zuschüssen subventioniert werden (wie früher Hauswirtschaftskräfte zu Dumpingpreisen). Dies kann man gelassen sehen, den auch diese Möglichkeiten werden immer geringer, d. h. diese Billigangebote werden allenfalls eine Episode sein.

Mein Fazit: Die Unterstützungs- und Betreuungsleistungen sind ab 2015 tatsächlich eine Chance für jeden ambulanten Pflegedienst. Diese Chancen sind schon jetzt zu nutzen, sie bieten zusätzliches Positionierungs- und Umsatzpotenzial für jeden gut geführten Dienst. Auf keinen Fall ist dieses zuätzliche Instrumentarium das Ende der professionellen ambulanten Pflege.