Pflege-TÜV – Muster ohne Wert

Sechs Jahre nach seiner Einführung wird nun der Pflege-TÜV – die jährliche Überprüfung von Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) – stark in Frage gestellt. Laut CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn hat das Noten-System für Pflegeheime  „gar nichts gebracht“. Er fordert die Abschaffung. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, kommt zum ähnlichen Ergebnis: „Die Pflegenoten sind gescheitert.“ Er hat laut eigenen Angaben den Auftrag von Bundesgesundheitsminister Gröhe, den sogenannten Pflege-TÜV neu zu konzeptionieren.

Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen tatsächlich: Das Notensystem für die rd. 12 000 Pflegeheime und nochmal so viele ambulante Pflegedienste in Deutschland hat sich ins Abseits manövriert. Es verursacht viel bürokratischen Aufwand, ein fragwürdiges Bewertungssystem und eine zu gute „Einheitsbenotung“. Die Einrichtungen, die sich auf das Bewertungssystem einstimmen können sehr gute Noten erreichen, ohne dass sich diese Noten aus der tatsächlichen Pflege ableiten lassen.

Hinzu kommt, dass z. B. eine schlechte Bewertung etwa in einem pflegerischen Kernbereich, etwa der Häufigkeit von Druckgeschwüren (Dekubitus), durch ein gutes Abschneiden in einem anderen Bereich, z.B. der Freizeitgestaltung wettgemacht werden. So kommen gute Noten zustande, ohne dass etwas über die pflegerische Kernkompetenz ausgesagt wird. So musste kürzlich ein Heim mit einer Einsernote wegen pflegerischer Mängel schließen.

Grundsätzlich muss das Bewertungssystem überarbeitet werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass ein Notensystem, wie wir es aus der Schule kennen, von Vorteil für alle Beteiligten ist, den es bietet eine gute Orientierung für Bewohner, Angehörige und – ebenso wichtig– für die Mitarbeiter der jeweiligen Pflegeeinrichtung. Ich teile die Einschätzung der Pflegeexperten, dass es – wie in der Schule auch – künftig Hauptfächer geben muss, die nicht durch gute Noten in Nebenfächern ausgeglichen werden können. Dass heißt konkret: Die Beurteilung der Kompetenzbereiche Wundversorgung, Medikamentenversorgung, Ernährung, freiheitsentziehende Maßnahmen (sprich „Fixierung“) und Hygiene darf nicht mehr untereinander ausgeglichen werden.