Professionelle Pflege soll besser bezahlt werden!

Spätestens seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 wird diese Forderung von den Pflegekräften, den Betreibern der Pflegeeinrichtungen und auch von der Politik in regelmäßigen Abständen sehr laut aufgestellt. Ein Beispiel: Am 17.12.2016 äußerte sich Bundeskanzlerin Merkel in ihrer wöchentlichen Video-Botschaft zur Vergütung in der Pflege: „Die Bezahlung ist immer noch so, dass viele sagen: Das ist nicht ausreichend – und das kann ich auch verstehen.“

Insbesondere die Pflegefachkräfte (ca. 50 % der Pflegekräfte insgesamt verfügen über eine dreijährige grundständige Ausbildung in der Kranken- oder Altenpflege) wünschen sich grundsätzlich eine höhere Vergütung. Folgt man den einschlägigen Aussagen und Veröffentlichungen, so scheint dies auch gesellschaftlicher Konsens zu sein. Im Übrigen haben auch Arbeitgeber der Pflegebranche nichts dagegen, höhere Gehälter zu zahlen, wenn sie zu finanzieren sind.

Gleichwohl kosten diese verbalen Zugeständnisse von Politik erst einmal kein Geld, da sie nicht zu Gehaltserhöhungen führen. Denn Politiker bestellen hier etwas, was von den Kranken- und Pflegekassen umgesetzt werden müsste. Oberstes Ziel für die Kostenträger der Sozialversicherungen ist jedoch ein Preisniveau, das die Leistungserbringung für ihre Versicherten garantiert. So lange Kostenträger ein Überangebot an Leistungserbringern in der ambulanten Pflege feststellen, reglementieren sie als ausführende Institutionen des Gesetzgebers im Rahmen der regelmäßig durchzuführenden Vergütungsverhandlungen die Rentabilität der ambulanten
Dienste.

Dies hat zur Folge, dass die Vergütung der ambulanten Pflege seit Einführung der Pflegeversicherung in 1995 im Vergleichszeitraum 1995 bis 2016 um nur 16,6 % gestiegen ist. Für die Tätigkeiten, deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden (Medikamentengaben, Insulingaben oder auch An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen) ist die Vergütung letztlich seit 1995 nur um 8,66 % erhöht worden (1995: 9,24 EUR; 2016: 10,04 EUR). Zum Vergleich: Der Verbraucherpreisindex hat im gleichen Zeitraum eine Steigerung um 33 % erfahren.

Tabelle

Es ist also eher erstaunlich, dass in den vergangenen 10 Jahren die Gehälter insbesondere der Pflegefachkräfte in der ambulanten Pflege eine Steigerung von deutlich über 25 % erfahren konnten, obwohl die Vergütungen für die Leistungserbringung bei weitem nicht im gleichen Maße gestiegen sind.  Dies ist offensichtlich einerseits dem Fachkräftemangel zuzuschreiben und andererseits erfolgreichen Maßnahmen der Produktivitätssteigerung in der Leistungserbringung.

Die Anbieter von Pflegedienstleistungen sehen sich also seit sehr langen Jahren auf allen Qualifikationsstufen mit Steigerungen von Gehältern konfrontiert. Um Pflege auch weiterhin auf angemessenem Niveau bei gleichzeitig angemessener Entlohnung der Mitarbeiter finanzierbar anbieten zu können, sind die Vergütungen der Kranken- und Pflegekassen deutlich zu erhöhen.

Dies würde jedoch bedeuten, dass Politik sich eingesteht, dass dies nur mit einer Erhöhung der Beitragssätze z. B. der Pflegeversicherung  einhergehen kann, und sich hierfür in der Öffentlichkeit auch stark macht.

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